Was benötige ich für die Therapie?
- Eine aktuelle Verordnung
- evtl. Berichte und/oder Befunde
Woher erhalte ich eine Verordnung?
Eine logopädische Verordnung wird von Hausärzten, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, Zahnärzten und Kieferorthopäden ausgestellt. Folgendes gilt zu beachten: der Therapiebeginn muss spätestens 28 Kalendertagen (bei dringlichen Behandlungsbedarf 14 Kalendertage) nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen. Darum ist es ratsam erst ein Rezept bei Ihrem behandelnden Arzt abzuholen, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbart haben.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet sie statt?
Zwischen 30,45 und 60 Minuten je nach Problematik, Verlauf und Ermessen des Arztes. Die Frequenz liegt durchschnittlich bei 1-2 x pro Woche, kann jedoch auch hier variieren.
Wer bezahlt die logopädische Behandlung bei gesetzlich Versicherten?
Bei gesetzlich versicherten Personen unter dem 18. Lebensjahr werden die Kosten zu 100 % von den Kassen übernommen und die Zuzahlungspflicht entfällt. Alle Personen ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung leisten.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die Zuzahlungspflicht entspricht 10 € Rezeptgebühr + 10% des Verordnungswertes. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch möglich. Dies trifft meist bei Personen zu, welche ihre Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben. Hierbei können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren lassen.
Warum muss ich eine Zuzahlung leisten?
Die Zuzahlung ist eine Eigenbeteiligung des Patienten an der Krankenbehandlung. Diese wurde von den Krankenkassen festgelegt.
Was geschieht in der ersten Stunde?
Sie werden etwas früher in die Praxis gebeten, damit Sie vorab einige Unterlagen (Behandlungsvertrag, Datenschutzerklärung, etc.) sichten und ausfüllen können.
Danach findet ein Anamnesegespräch statt, dieses dauert 60 Minuten. Hierbei werden die individuellen Problematiken analysiert, Diagnosen gestellt und Behandlungsschritte mit Ihnen besprochen.
Bei Patienten die Unterstützung benötigen (Kinder, Patienten mit neurologischen Erkrankungen, etc.) ist eine Begleitperson notwendig.
Das Anamnesegespräch wird stets auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten.
Was mache ich als Begleitperson während der Therapie?
Für gewöhnlich arbeitet der Therapeut mit dem Patienten alleine, da mehrere Personen während der Therapie eine Ablenkung darstellen oder die Bezugspersonen vom Patienten vorgeschickt werden, um zu helfen oder die Kommunikation zu übernehmen.
In Einzelfällen kann es jedoch hilfreich sein, eine weitere Person dabei zu haben, z.B. um erste Kontaktaufnahmen zu erleichtern, Ängste zu nehmen oder unterstützend in der Therapie zu helfen.
Bei jüngeren oder hilfebedürftigen Patienten gibt es meist zu Beginn eine kurze Besprechung der zuletzt durchgeführten Übungen und deren Qualität und am Ende der Sitzung eine Besprechung und Anweisung der neuen Aufgaben bis zum nächsten Treffen.
Findet die Therapie wie gewohnt statt, können Eltern oder Angehörige im Wartezimmer Platz nehmen, bei den nahe gelegenen Supermarkt einkaufen gehen oder ggf. mit Geschwistern zum öffentlichen Spielplatz um die Ecke.
Wie berechnet sich das Honorar für privat Versicherte und Selbstzahler?
Wir orientieren uns an den Vergütungssetzen nach GebüTH (Gebührenübersicht für Logopäden) und dem verbundenen Arbeitsaufwand, welche von den meisten Kassen akzeptiert werden und eine faire Lösung darstellen. Vor der Therapie sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.
Hausbesuche?
Hausbesuche sind möglich, allerdings muss bei einer Verordnung der Arzt dies angeben. Dies geschieht nur, wenn es aus medizinischer oder gesundheitlicher Sicht indiziert ist.